Ausbildung Jugendmusik Spiez Tambouren

Kontakt: Cornelia Wyss, Ressort Ausbildung Tambouren, 078 666 58 62, cornelia.wyss@bluewin.ch

Die Ausbildung für Tambouren dauert in der Regel 2-3 Jahre. Dank dem Trommelböckli ist das Üben zu Hause problemlos möglich. Es gibt attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten zum B- oder A-Korps Tambour, Surfdrummer oder Militärtambour.

 

Kursbeginn 3x jährlich: April, August, November

 

Probebetrieb

Geprobt wird jeweils am Dienstag oder am Donnerstag im Zeitraum zwischen 17:45 und 20:30 Uhr. In den ersten 1 – 2 Jahren wird 1 x pro Woche während 1 Lektion (= 45 Minunten) geprobt. Später (bis zum Übertritt ins B-Korps) 2 x pro Woche während 1 Lektion.

Probelokal ist das Musiklokal Lötschbergzentrum in Spiez (oberhalb des Feuerwehrmagazins).

 

Materialkosten 

Trommelböckli: Bei Bezug des Trommelböcklis zur Leihe ist ein Böcklidepot von CHF 100.- zu bezahlen. (Dieser Betrag wird zusammen mit dem ersten Semesterbeitrag in Rechnung gestellt und bei Rückgabe des Trommelböcklis oder bei Übertritt ins A-Korps zurückerstattet).

Lehrmittel: Bei Ausbildungsstart wird das Lehrmittel „Wirbel“ des Schweizerischen Tambourenverbandes für CHF 45.- angeschafft und vom Anfängertambouren gekauft. Der Betrag ist gleich zu Beginn der Ausbildung der ausbildungsverantwortlichen Person gegen Bezug des Lehrmittels in bar zu bezahlen. 

Instrumenten- und Uniformenmiete: Ab Übertritt ins B-Corps ist eine Instrumenten- und Uniformenmiete von CHF 150.- pro Vereinsjahrzu bezahlen. Der Mietbetrag gilt der Benutzung des Trommelböcklis, der Trommel, allen Perkussionsinstrumenten, Trommelschlägeln sowie der Uniform.

 

Ausbildskosten

Als Anfängertambour ist ein Ausbildungsbeitrag von CHF 200.— pro Semester zu bezahlen. (Bei Abbruch der Ausbildung während des Semesters ist der Ausbildungsbetrag des angebrochenen Semesters vollumfänglich zu bezahlen.)

Nach Übertritt ins B-Corps ist ein Jahresbeitrag von CHF 300.—zu bezahlen. (Bei Beendigung der Mitgliedschaft während des Vereinsjahres ist der Jahresbeitrag für das angebrochene Vereinsjahr vollumfänglich zu bezahlen.)

Zu beachten gilt, dass gelegentlich Kosten für Anlässe und Lager anfallen können.